ABGELTUNG VON FREIZEITANSPRÜCHEN DURCH GERICHTLICHEN VERGLEICH (ENTSCHEIDUNG DES BAG VOM 20.11.2019)
1. Die Entscheidung Die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers erfüllt dessen Anspruch auf Freizeitausgleich wegen Überstunden oder Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto nur dann, wenn dies in dem…