Das Praktikum vor dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses – Eine Verlängerung der Probezeit?
Berufsausbildungsverhältnisse sind vom Ausbilder nur während der maximal viermonatigen Probezeit (jederzeit) kündbar, danach bedarf eine Kündigung eines sogenannten wichtigen Grundes. Zweifel an der Befähigung des Auszubildenden gehen also zu Lasten…